_ sei ihre Idee gewesen. Sie habe gewollt, dass mit der Privatklägerin ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt werde, damit man ihr glaube (pag. 521 Z. 802). Dem Kindermädchen AH.________, habe ihre Tochter beim Spielen ab und zu etwas über die Vorfälle erzählt. AH.________ habe sie aber nicht nach dem Geschehenen gefragt und habe auch von ihr (E.________) gewusst, was passiert sei (pag. 521 Z. 819 ff.). f) Einvernahme als Zeugin anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. bis 17. Februar 2017 (pag. 1358 ff.) Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab E.________ gemäss Protokoll an, sie habe schon ein Jahr keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten (pag. 1358 Z. 12 ff.).