Zu diesem Zeitpunkt sei diese noch mit ihrem Vater am Telefon gewesen. Ihre Tochter habe M.________ dasselbe erzählt wie ihrem Vater. M.________ sei dann aus dem Zimmer gekommen und habe sie gefragt, ob das stimme. Sie habe widersprochen und gesagt, dass sie nicht in Q.________ gewesen seien (pag. 515 Z. 506 ff.). E.________ gab weiter zu Protokoll, sie stehe aktuell in gar keinem Verhältnis zum Beschuldigten. Seit der Haftentlassung im April 2013 habe sie ihn vier Mal alleine gesehen. Dies sei sowohl vor dem Aufenthalt in Q.________ gewesen, als auch danach (pag. 516 Z. 575 ff.). Einmal hätten sie miteinander geschlafen (pag. 516 Z. 594).