Sonst habe sie nichts mehr erzählt. Sie habe recht schockiert reagiert und sich im Nachhinein Vorwürfe gemacht, weil sie mit ihrer Tochter nach Q.________ gefahren sei (pag. 512 Z. 350 ff.). Sie habe es dem Beschuldigen via Facebook geschrieben. Dieser habe gefragt, ob sie mit ihrer Mutter Kontakt gehabt habe und ob sie die Initiantin der Vorwürfe sei. Er habe sie einfach wieder manipuliert (pag. 512 Z. 361 ff.). Sie habe die Angelegenheit nicht der Polizei gemeldet, weil sie Angst gehabt habe, dass man ihr ihre Tochter wegnehme, da sie am Ganzen selbst Schuld sei (pag. 512 Z. 369 ff.). Sie habe ihrer Tochter nie gesagt, sie dürfe diese Sachen niemandem erzählen.