gesagt. Ihre Tochter habe gesagt, wenn sie dies nicht gemacht hätte, hätte sie nicht mit ins Kino gehen können bzw. den Film nicht fertig schauen dürfen (pag. 511 Z. 318 ff.). Bezüglich des Hochhebens habe ihre Tochter ihr gesagt, dies sei im Wohnzimmer gewesen als sie für das Geburifest von V.________ Ballons aufgeblasen und aufgehängt hätten. Der Beschuldigte habe sie hochgehoben und ganz bewusst unten berührt. Er habe dabei gelacht. Der Beschuldigte habe sie über den Kleidern – Leggins – an der Scheide berührt (pag. 511 Z. 341 ff.). Sonst habe sie nichts mehr erzählt.