Ihre Tochter habe vor dem Beschuldigten das Erzählte nicht wiederholen wollen. Sie habe abreisen wollen, aber ihre Tochter habe bei den Kindern des Beschuldigten bleiben wollen. Da habe sie leider eingewilligt (pag. 510 f. Z. 283 ff.). Als sie wieder zu Hause gewesen seien, vielleicht eine Woche später, habe ihr ihre Tochter mehr erzählt. Er habe sie einmal hochgehoben und unten berührt. Zudem habe sie im Kino neben ihm sitzen müssen. Er habe seine Jacke oder einfach eine Jacke auf seinen Schoss gelegt und verlangt, dass sie ihm am Schnäbi reibe. Ihre Tochter habe gesagt, dass seine Hosen offen gewesen seien und sie habe dann sein Schnäbi reiben müssen. Genau so habe es ihre Tochter ihr