schuldigten zu gehen, habe sie definitiv auf der Rückreise von Bosnien gefasst. Der Beschuldigte habe sie die ganze Zeit per SMS belästigt und gemeint, seine Kinder würden ihre Tochter vermissen. Auf der Heimreise habe sie plötzlich auch von den Kindern des Beschuldigten SMS erhalten (pag. 507 Z. 120 ff.). Der Beschuldigte habe ausdrücklich gewollt, dass ihre Tochter dabei sei (pag. 508. Z. 157 f.). Wegen der Kinder sei sie trotz dem Kontaktverbot mit ihrer Tochter zum Beschuldigten gefahren (pag. 508 Z. 166 ff.). Sie habe mit dem Beschuldigten über sexuellen Kontakt gesmselt, während sie am Arbeiten gewesen sei. Dieser habe die SMS ihrer Tochter gezeigt (pag. 508 Z. 188 ff.).