Er habe ihr erklärt, dass er alles wisse. Er habe nichts gemacht und das Verfahren werde eh eingestellt, wenn er Aussagen gemacht habe. In Facebook-Nachrichten habe er ihr ganz genaue Vorgaben gemacht, was sie aussagen solle. Die Übertretung des Kontaktverbots habe sie der Polizei nie gemeldet, weil es nichts gebracht hätte und sie sich nicht habe lächerlich machen wollen (pag. 360 Z. 174 ff.). e) Delegierte Einvernahme als Auskunftsperson zur 2. Anzeige am 12. März 2014 (pag. 504 ff.) E.________ sagte aus, sie sei in den Herbstferien 2013 eine Woche gemeinsam mit ihrer Tochter in Q.________ beim Beschuldigten und dessen Kindern gewesen (pag. 505 Z. 28 ff.).