Delegierte Einvernahme als beschuldigte Person bei der Kantonspolizei Bern vom 13. Mai 2013 im Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung (pag. 356 ff.) Am 13. Mai 2013 wurde E.________ zum in der Einvernahme vom 11. März 2013 erwähnten Brief vom 19. Dezember 2010 an die Untersuchungsrichterin befragt, in dem sie die damaligen Vorwürfe gegen den Beschuldigten zurück genommen hatte (pag. 605 f.). Auf Fragen hin räumte E.________ schliesslich ein, dass sie diesen Brief selbst verfasst habe (pag. 357 Z. 45).