Sie habe zu 100 Prozent gearbeitet. Ihre Tochter habe die Tagesschule besucht. Diese habe bis 17:30 Uhr gedauert. Bis sie von der Arbeit zurückgekommen sei, sei die Tochter auch alleine gewesen oder der Beschuldigte sei bei ihr gewesen. Sie habe auch am Samstag gearbeitet. Jeden zweiten Samstag sei ihre Tochter beim leiblichen Vater gewesen und jeden zweiten Samstag habe der Beschuldigte zu ihr geschaut oder sie sei bei dessen Mutter in Moosseedorf gewesen. Nach der Zeit beim AB.________(Arbeitgeber) sei sie drei Monate krankgeschrieben und zu Hause gewesen. Ab Oktober 2011 habe sie bis Juni 2012 bei Y.________ in Jegenstorf gearbeitet.