36 Z. 142 ff.). Die meiste Freizeit verbringe der Beschuldigte vor dem Computer (pag. 339 Z. 163). Es sei ihr nie aufgefallen, dass ihre Tochter Angst hätte vor dem Beschuldigten. Sie müsse sich von seiner Seite immer doofe Bemerkungen anhören bezüglich ihrer Tochter. Sie habe den Eindruck, dass auf irgendeine Art Hass vorhanden sei. Ihr gegenüber verhalte er sich aber normal. Er nehme sie manchmal mit in den Mc Donalds, fahre sie in die Ballettstunden oder hole zusammen mit ihr seine Kinder in Chur ab (pag. 339 Z. 167 ff.).