338 Z. 119 ff.). Die Mutter des Beschuldigten habe ihr das gesagt, weil der Beschuldigte bei einem Familienbesuch in Belgien seine damals 14 und 15-jährigen Nichten in einer komischen Art angefasst haben soll (pag. 338 Z. 132 ff.). Sie sei temporär angestellt gewesen und habe unregelmässig gearbeitet. Wenn sie arbeite, kümmere sich ausschliesslich der Beschuldigte um ihre Tochter (pag. 338