343 Z. 360 ff.). Sie sei schockiert gewesen, als die Polizei ihr von der Anzeige erzählt habe. Vor zwei Jahren sei ihre Tochter sprachlich noch nicht so weit entwickelt gewesen, dass sie das Ganze richtig habe schildern können. Ihr Gefühl sei nun, dass ihre Tochter damals doch Recht gehabt habe. Sie habe auch gedacht, dass sie dumm sei, den Beschuldigten wieder zu sich nach Hause geholt zu haben (pag. 337 Z. 73 ff.). Sie habe ein sehr gutes, beidseitig sehr liebenswürdiges Verhältnis zu ihrer Tochter. Sie würden viel miteinander unternehmen (pag. 337 Z. 83 ff.). Sie lebe mit dem Beschuldigten zusammen. Bis zu diesem Vorfall sei eigentlich alles normal gewesen.