35 wohnen lassen. Sollte es Übergriffe gegeben haben, habe sie nichts bemerkt. Ihre Tochter habe ihr nie davon erzählt. b) Delegierte Einvernahme als Auskunftsperson bei der Kantonspolizei Bern vom 11. März 2013 (pag. 335 ff.) E.________ gab zu Protokoll, sie habe schon vor zwei Jahren eine Anzeige gegen den Beschuldigten gemacht aufgrund gleicher Vorfälle, wie sie nun ihre Mutter gemeldet habe. Ihre Tochter habe damals verschiedene Sachen geschildert, wovon sie Gänsehaut erhalten habe (pag. 336 Z. 26 ff.). Sie müsse ernst nehmen, was ihre Tochter sage. Sie glaube ihrer Tochter (pag.