Was er mitbekommen habe, habe ihr Grossvater väterlicherseits auch schon die Schweiz verlassen müssen wegen solchen Vorfällen. Solche Angelegenheiten seien normal bei dieser Familie. So habe auch E.________ selbst ihren Vater wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Privatklägerin sei dann auch ein Jahr lang von ihrer Mutter getrennt gewesen. Die Privatklägerin habe sicher viele Pornos konsumiert beim Vater. Das sei schon gewesen bevor er die Privatklägerin kennen gelernt habe (pag. 484 Z. 327 ff.). h) Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. Februar 2017 (pag. 1353 ff. und pag. 1372 f.)