34 Weil seine Söhne Geschenke erhalten hätten, habe die Privatklägerin auch ein Handy gewollt. Ihre Mutter habe gesagt, sie würde das bezahlen. Genau so habe die Privatklägerin das in der Videoeinvernahme gesagt (pag. 483 Z. 293 ff.). Für die Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung bei der Privatkläger lieferte der Beschuldigte folgende Erklärung: Das könne mit ihrem Vater zu tun haben. Was er mitbekommen habe, habe ihr Grossvater väterlicherseits auch schon die Schweiz verlassen müssen wegen solchen Vorfällen.