482 Z. 258 ff.). Zur Aussage der Privatklägerin, wonach er sie im Gang der Wohnung sie aufgefordert habe, seinen entblössten Penis in den Mund zu nehmen, sagte er, es habe überall Glastüren und es würden viele Leute dort wohnen. Jederzeit könnte ein Kind kommen und würde sehen, dass die Privatklägerin ihm einen blase. Man wolle ihm etwas anhängen (pag. 483 Z. 272 ff.).