481 Z. 229 ff.). Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, wonach er vorgeschlagen habe, die Buben sollen alleine ins Kino gehen, damit er die Privatklägerin im Auto berühren könne, sagte er: Das ganze Parking im Westside würde Video überwacht, es würden Leute rumlaufen und zweitens könne man minderjährige Kinder nicht alleine ins Kino lassen (pag. 482 Z. 244 ff.). Im Kino sei sein älterer Sohn links neben ihm gesessen. Dann sei V.________ und links von ihm die Privatklägerin gesessen. Sie hätten aber während der Vorstellung die Plätze getauscht. Die Privatklägerin sei aber sitzen geblieben (pag. 482 Z. 258 ff.).