Mit dem Umbau und der Eröffnung seines Ladens («AA.________») sei er so beschäftigt, dass er für anderes kaum Zeit habe. Es sei unmöglich, dass er die ihm vorgeworfenen Handlungen begangen habe. Er wohne viel zu weit weg und wohne in seiner Wohnung nicht alleine (pag. 461 Z. 17 ff.). Er habe in letzter Zeit Videos von der Privatklägerin gesehen, wo ihm aufgefallen sei, dass diese sehr gut lüge. G.________ und der Vater der Privatklägerin hätten sehr guten und engen Kontakt und diese Geschichte erfunden. Der Grund sei, dass die Mutter von E.________ ihr nicht verzeihen könne, dass E.________ mal ihren eigenen Vater angezeigt habe (pag. 462 Z. 47 ff.).