32 später angeklickt worden sein oder sie seien von Dritten besucht worden (pag. 304 Z. 422 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von E.________, wonach Oralsex seine Vorliebe sei und er immer Analsex gewollt habe, erwiderte er, die spinne einfach (pag. 305 Z. 447 ff.). Die Privatklägerin habe gesagt, er sei danach in die Dusche gegangen, um sich zu waschen. Immer wenn er mit einer Frau Geschlechtsverkehr gehabt habe, sei in den allermeisten Fällen zuerst die Frau sich waschen gegangen. Der Mann werde ja nicht so dreckig.