danach duschen könne (pag. 303 Z. 382 ff.). Punkto Zeigen von pornografischen Dateien erklärte er, die Privatklägerin habe bei der Einvernahme gesagt, sie habe selber solche Sachen geschaut. Sie habe nicht gesagt, dass er ihr ein solches Video gezeigt hätte. Sie müsse sich mit solchen Sachen beschäftigt haben (pag. 304 Z. 408 ff.). Auf Vorhalt, dass auf seinem Laptop mehrere Dateien mit legalem pornografischem Inhalt festgestellt worden seien, sagte er, die Seiten könnten auch