302 Z. 349 f.). Auf Vorhalt der Ejakulation im Keller erwiderte er, er habe gelesen, dass der Boden nass gewesen sei. Er sei kein Pferd, das so spritze, dass der Boden nass werde. Wenn dies stimmen würde, hätte die Polizei ja dort Beweise gefunden (pag. 303 Z. 354 ff.). Weshalb sollte er mit einem stinkigen Kind Spass haben, wenn er mit E.________ Spass haben könne (pag. 303 Z. 364 f.). Auf Frage nach dem Streicheln der Vagina bei der Privatklägerin im Auto, führte der Beschuldigte aus, er sei ein sehr hygienischer Mensch. Er könne nicht ihre Vagina berühren, das Auto lenken, noch sei Portemonnaie berühren und sich an der Wange kratzen. Solche Sache mache er nur im Bett und wenn er sich