Onkel und Mutter hätten gemeint, dass er E.________ schlecht behandle und sie ihn finanzieren müsse. Sie hätten sich an ihm rächen wollen (pag. 300 Z. 242 ff.). Auf Vorhalt seiner SMS vom 9. März 2013 an E.________, in der er sie als Schatz betitle, meinte er, dass sei logisch, wenn sie seine Freundin sei, könne er doch nichts anderes schreiben (pag. 300 Z. 256 ff.). Er habe seine nötigen Sachen aus der Wohnung von E.________ entfernt. Er habe ihr gesagt, dass er nicht mehr bei ihr schlafe bis sie sich ändere (pag. 300. Z. 265 ff.). Die sexuellen Handlungen mit der Privatklägerin seien eine erfundene Geschichte. Sie lüge beim Penis-in-den-Mund-nehmen. Das müsse sie in einem Porno gesehen