298 Z. 185 f.). Auf Frage meinte er, es sei logisch, dass er sich zu Hause, wenn er nichts zu tun habe, sich vor den Computer setze (pag. 299 Z. 218 f.). Bevor er E.________ am Freitag, den 8. März 2013, an den Bahnhof gebracht habe, habe er ihr definitiv Bescheid gegeben, dass Schluss sei (pag. 299 Z. 228 ff.). Er habe mit ihr am Samstag ganz normal SMS geschrieben, weil er nicht gewollt habe, dass es bei ihrer Mutter und Grossmutter noch ein Gestürm gebe (pag. 299 f. Z. 239 ff.). Der SMS-Verkehr zwischen ihm und der Freundin des Bruders habe zur Anzeige geführt. Onkel und Mutter hätten gemeint, dass er E.________ schlecht behandle und sie ihn finanzieren müsse.