295 Z. 74 ff.). Er habe E.________ im Jahr 2011 nicht beeinflusst, damit sie ihre Anzeige zurückziehe (pag. 296 Z. 90). Das Strafverfahren wegen den CHF 18‘000.00 habe keinen Einfluss auf die Beziehungen gehabt (pag. 296 Z. 110 ff.).