280 Z. 136 f.). Das Kind sei den ganzen Tag in der Tagesschule (pag. 281 Z. 172). c) Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 10. April 2013 (pag. 283 ff.) In der Einvernahme wurden Ersatzmassnahmen thematisiert. Der Beschuldigte sagte zur Sache, alle würden lügen und man könne ihm nichts nachweisen. Er werde nachweisen, dass die Verfahren von 2010 und 2013 hätten abgewiesen werden müssen (pag. 285 Z. 24 f.). Die Staatsanwältin werde sehen, dass das Verfahren abgewiesen werden werde. Was er bis jetzt gelesen habe, sei lächerlich (pag. 285 Z. 57 f.). d) Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 15. November 2013 (pag.