274 Z. 287 f.). b) Hafteröffnungseinvernahme vom 11. März 2013 (pag. 276 ff.) In dieser Einvernahme schilderte der Beschuldigte von sich aus ausführlich die schwierigen Familienverhältnisse von E.________. Sie habe kaum Kontakt zu ihrer Mutter und Krach mit ihrem Bruder. In O.________ gebe es eine dicke Polizeiakte aus der Zeit, als der Bruder bei E.________ gelebt habe (pag. 279). Wegen dem Kontakt zwischen E.________ und F.________ habe er sich von ihr trennen wollen (pag. 279 f. Z. 121 ff.). Es sei ein Komplott genau wie vor zwei Jahren. Sie hätten wieder genau das Gleiche gemacht und die Anzeige gegen ihn arrangiert (pag. 280 Z. 136 f.).