271 Z. 140 ff.). Auf nochmaligen Vorhalt des Deliktvorwurfs erwiderte er, er sage nichts dazu, habe keine Ahnung. Er habe mit der Privatklägerin noch nie so etwas gemacht. Es sei eine Lüge. Es sei die gleiche Geschichte wie letztes Mal. Zum Vorwurf, er habe sein «Pipi» in ihr