Die Grossmutter wisse, dass E.________ sehr belastet sei wegen zwei Strafverfahren gegen sie und habe deswegen Anzeige gegen ihn gemacht (pag. 270 Z. 57 f.). Er kenne die Privatklägerin seit 2006 und sie hätten sich sehr gerne. Zu deren leiblichen Vater habe er ein gutes Verhältnis (pag. 270 Z. 81 ff.). Auf Frage, ob in letzter Zeit etwas Spezielles zwischen ihm und der Privatklägerin vorgefallen sei, sagte er, sie habe letzte Woche ein, zwei Mal mit ihrer Hand an ihren Schritt gefasst (pag. 271 Z. 118 ff.). Er habe seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Dezember 2010 immer an der gleiche Adresse gewohnt (pag. 271 Z. 140 ff.).