Das mit den Frauen (…) so das Gleiche, dass sie da (…) aber mit ihr habe es nicht so (...). Die Privatklägerin war hier sehr undeutlich und sagte noch mal, dass sie gehen wolle (S. 39). Er schaue einfach so Frauen an, wo Männer so da ihr Schnäbi hinein täten (S. 40). Sie habe es einmal gesehen auf dem Computer, er habe es aber nicht gemerkt (S. 40 f.). 7.2.5 Aussagen des Beschuldigten a) Polizeiliche Einvernahme vom 10. März 2013 (pag. 268 ff.) Auf Vorhalt des Deliktvorwurfs meinte der Beschuldigte, es sei eine erfundene Geschichte. Es gehe um eine andere Sache (pag. 269 Z. 23 f.).