Nachdem die Befragerin mit Zusatzfragen in den Raum zurückkehrte, mochte die Privatklägerin kaum mehr Auskunft geben. Sie bestätigte aber die vorherigen Angaben. Auf Vorhalt der Aussage mit dem Jogurt sagte sie noch, sie habe so wie ein Lollipop machen müssen (S. 28). Schliesslich meinte sie, sie möchte es jetzt nicht nochmals sagen (S. 32) oder ob das jetzt das letzte sei (S. 36). Beim Thema Computer sagte die Privatklägerin, der Beschuldigte schaue immer so Sachen an. Das mit den Frauen (…) so das Gleiche, dass sie da (…) aber mit ihr habe es nicht so (...).