Er sei nackt. Sie wollte sich dann bei der Befragerin versichern, ob der Beschuldigte auch nicht mehr zurückkomme. Dann würden ihr Mami und sie allein zu Hause sein. Dann könne ja ihr Papi wieder mit ihnen wohnen (S. 10). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte nackt gewesen sei, sagte sie, ja, aber sie dürfe nicht «gügsle». Auf Frage meinte sie, ja, sie habe die Augen zu.