Die Fragen verstand sie und gab eher knappe Antworten. Nach der langen Einleitung fragte die Privatklägerin recht direkt, ob sie jetzt sagen soll, was er immer so mache (Transkript, S. 7). Er mache immer da so sein Pipi ins Jogurt und dann ihr in den Mund. Dazu machte sie Gesten (S. 7). Auf Frage sagte sie, sie müsse dem Beschuldigten Papi sagen. Auf Vorhalt ihrer Aussage mit dem Jogurt machte die Privatklägerin wieder Gesten, indem sie ihre Hand zum Mund führte. Sie habe gefragt, ob sie beissen dürfe (S. 9). Sie habe es gemerkt, dass er das Schnäbi in den Mund getan habe. Er wasche es danach wieder aus. Er sei nackt.