__ sei in dieser Woche zu Besuch gekommen. Die fremde Frau sei manchmal arbeiten gegangen so wie ihre Mutter. Auf Frage meinte die Privatklägerin, sie glaube, sie habe Frau L.________ vor ihrem Vater von den Vorfällen erzählt. 7.2.4 Videoeinvernahme im früheren Strafverfahren Im früheren eingestellten Strafverfahren gegen den Beschuldigten war die Privatklägerin am 15. November 2010 auf Video einvernommen worden (Akten BM 11 8538). Diese Aussagen sind unter anderem für die zeitliche Abgrenzung der Vorwürfe relevant und insofern im vorliegenden Verfahren in die Beweiswürdigung miteinzubeziehen.