Sie habe das gewollt, dann habe er es ihr halt gekauft. Ihre Mutter habe gesagt, sie habe es ihm zurückbezahlt. Bei den Ergänzungsfragen, führte die Privatklägerin aus, sie sei sich nicht sicher, in welches Kino sie gegangen seien, ob irgendwo in Solothurn oder ins Westside. Sie glaube, es sei am Nachmittag gewesen. Als der Beschuldigte ihr in die Hose gegriffen habe, habe es sich angefühlt wie massieren. Sie habe es nicht so gern gehabt. U.________ und V.________ hätten nichts davon gemerkt. Der Beschuldigte habe ihre Hose aufgemacht.