Sie habe nicht gewusst, dass es dann so grosse Probleme gebe, dass sie sie in ein Heim schicken werden oder so. Sonst meine die Polizei, ihre Mutter passe nicht auf sie auf. Das habe ihre Mutter erst gesagt, als sie es schon erzählt habe. Ihr Vater habe, das was sie ihm am Telefon erzählt habe, nachher der Polizei gesagt. Bei der Wohnung am Namensschild sei der Beschuldigte immer noch angeschrieben. Auf Frage sagte die Privatklägerin, M.________ habe sie es nach ihrem Vater erzählt. Sie sei gerade mit ihm am Reden gewesen, als diese reingekommen sei. Sie habe ihr das Gleiche erzählt wie sie jetzt erzählt habe. Es komme ihr jetzt noch in den