Bei ihm habe sie ferngesehen und hätte Angst bekommen, als jemand reingekommen sei. Es sei aber ihre Mutter gewesen. Ihre Mutter habe am Abend dem Beschuldigten im Restaurant geholfen. Er habe sie dann nach Hause gefahren, ihr Gepäck rein getragen und nach den Fischen geschaut. Dann sei er gegangen. Auf Vorhalt ihrer vorherigen Aussage, dass der Beschuldigte verlangt habe, sie solle sein Schnäbi in den Mund nehmen, sagte die Privatklägerin, er habe ihr das einfach gesagt. Sie glaube sie habe es nicht gemacht. Oder habe sie es gemacht? Sie denke, sie habe es nicht gemacht. Auf Frage, wo das gewesen sei, erwiderte sie, es habe dort so einen Gang. U.________ und V._____