Die Verunsicherung bei der Privatklägerin hat in dieser Einvernahme spürbar zugenommen. Sie redete vielfach sehr unstrukturiert und schwer verständlich. Sie rutschte während der Befragung oft unruhig auf ihrem Stuhl umher, spielte mit ihrem Schal und kratzte sich. Sie sprach jedoch mehr frei von sich aus als in den früheren Einvernahmen.