Sie habe nicht früher davon erzählt, was der Beschuldigte gemacht habe, weil sie noch schüchtern gewesen sei. Ihr Grosi habe sie gefragt, ob er sie angefasst habe oder so und dann habe sie es ihr halt auch gesagt (S. 72). Sie sei so schüchtern gewesen und er habe gesagt, sie dürfe es nicht sagen. Auf Frage, ob sie das Pipi des Beschuldigten auch noch an anderen Orten als im Auto und zu Hause habe berühren müssen, erwiderte sie: «Ja, mal in einer Garage». Er habe ihr sein Pipi ins «Füdlä» getan. Das Ins-Füdlä-tun sei zweimal gewesen, einmal in der Garage und einmal zu Hause (S. 73 f.). Es habe «u» wehgetan.