Ihre Mutter wolle ihn auch nicht mehr sehen (S. 62). Angesprochen auf Filme, die sie auf ihrem Computer schaue, sagte die Privatklägerin, solche Filme («das, was wir gemacht haben») habe sie früher manchmal geschaut, aber jetzt nicht mehr. Sie wisse auch nicht wieso. Sie brauche das nicht mehr (S. 67). Sie habe einfach selber auf YouTube gekonnt. Sie habe aufgehört. Sie wisse jetzt, dass es nicht so gut sei, dass Kinder so etwas wüssten (S. 68). Sie habe nicht früher davon erzählt, was der Beschuldigte gemacht habe, weil sie noch schüchtern gewesen sei.