Als der Beschuldigte aus dem Gefängnis gekommen sei, habe der sich zuerst wieder gut verhalten und dann habe er wieder angefangen. Die wiederholt gestellte Frage, ob der Beschuldigte ihr Geschenke gemacht oder versprochen habe, wenn sie das mache, beantwortete sie unsicher und widersprüchlich (S. 59 f.). Manchmal habe sie den Beschuldigten schon gern gehabt. Sie hätte ihn noch lieber gehabt, wenn er überhaupt nicht angefangen hätte. Als er aufgehört habe, habe sie ihn noch viel lieber gehabt, aber jetzt, glaube sie, nicht mehr. Sie wolle ihn nicht mehr sehen. Ihre Mutter wolle ihn auch nicht mehr sehen (S. 62).