Angesprochen auf ihre frühere Einvernahme bei der bernischen Polizei, erwähnte die Privatklägerin wieder, der Beschuldigte habe sein Pipi ins Jogurt getan und dann ihr in den Mund. Er habe dann gesagt, sein Pipi sei ein Lollipop (S. 48). Sie habe gefragt, ob sie beissen dürfe. Er habe gemeint, sie hätte es nicht gesehen, aber sie habe bei der Nase ein bisschen herausschauen können (S. 49). Nutella habe er auch da drauf getan, glaublich mit dem Löffel. Als der Beschuldigte zu ihnen gekommen sei, sei sie drei Jahre alt gewesen (S. 50). Sie hätten in O.________ gewohnt, aber nicht am N.________ (S. 51). Dann habe er glaublich angefangen, als sie dort gewohnt hätten.