Der Beschuldigte habe auf dem Stuhl gesessen. Das sei nur einmal vorgekommen auf der Terrasse. Zum Foto des Wohnzimmers sagte sie, auf dem Sofa sei eben auch etwas gewesen (S. 44). Beim Bürostuhl habe er angezogen mit dem Gesäss Hin- und Herbewegungen zwischen ihren Beinen gemacht, als sie auf dem Stuhl gesessen habe. Sie zeigte dies an ihrem Stuhl und demjenigen der Polizistin vor (S. 45 f.). Sie habe nicht gewollt, dass er so traurig sei, aber ohne Hosen habe sie nicht gewollt (S. 45). Angesprochen auf ihre frühere Einvernahme bei der bernischen Polizei, erwähnte die Privatklägerin wieder, der Beschuldigte habe sein Pipi ins Jogurt getan und dann ihr in den Mund.