24 Frage, wieso er ihr solche Filme gezeigt habe, schüttelte die Privatklägerin den Kopf und zitierte den Beschuldigten, der gesagt habe, dass sie es so richtig machen würden (S. 35). Als die Polizistin der Privatklägerin Fotos von ihrer Wohnung vorlegte, wirkte sie fasziniert (S. 36 f.). Die Privatklägerin sollte dann auf den Fotos zeigen, wo der Beschuldigte mit ihr «Sachen» gemacht habe. Zuerst sagte sie von sich aus, auf der Terrasse nicht. Im Badezimmer habe er sie glaublich geküsst, auf den Mund und mit der Zunge (S. 37). Im Schlafzimmer der Mutter habe er manchmal auch so gemacht.