Auf Frage, ob er ins Pipi hinein sei, sagte die Privatklägerin, er sei nicht ganz hinein (S. 30). Als die Polizistin mit der Formulierung, ob der Beschuldigte sein Pipi mal…., ergänzte die Privatklägerin sofort: «Mal da rein getan?» und griff sich zwischen die Beine an ihr Geschlechtsteil. Nein, das habe er nicht. Er habe auch mal gewollt und gesagt, das sei sicher schön. Sie habe aber gesagt, sie wolle nicht, sie sei müde (S. 31). Auf die Frage, wie oft der Beschuldigte ihr Filme mit nackten Menschen gezeigt habe, schaute die Privatklägerin zuerst nur fragend. Auf vorformulierte Fragen, sagte sie dann, ja, er habe ihr mehrmals Filme gezeigt.