Der Beschuldigte habe gefragt, wieso sie so mache, worauf sie geantwortet habe, es sei bequem. Die Privatklägerin stiess dann ihren Stuhl neben den der Polizistin und zeigte vor, wie die Situation wäre, wenn es ein Auto und zwischen den Sitzen das «Ding» (gemeint ist der Schalthebel) wäre (S. 29). Auf vorformulierte Frage nickte die Privatklägerin und sagte, er habe es mehr als einmal gemacht. Sie zeigte sodann vor wie der Beschuldigte mit zwei oder vielleicht auch drei Fingern an ihr Geschlechtsteil sei. Auf Frage, ob er ins Pipi hinein sei, sagte die Privatklägerin, er sei nicht ganz hinein (S. 30).