Es sei ganz klein gewesen (S. 23). Die Frage, ob sich das Pipi dann verändert habe, schien die Privatklägerin zu irritieren. Auf Frage, sagte sie, nein, beim Autofahren sei nichts aus dem Pipi rausgekommen. Im Keller habe er das mal gemacht, da sei das passiert. Es sei glaublich «Bisi» gewesen. Auf Frage, wie, was da rausgekommen sei, ausgesehen habe, meinte sie, wie die Farbe ihrer Essblätter (weisslich/gelblich) (S. 24). Die Privatklägerin konnte sodann nicht beantworten, wie oft sie während dem Autofahren das Pipi des Beschuldigten habe reiben müssen und wann das erste Mal gewesen sei. Sie meinte aber, als er aus dem Gefängnis rausgekommen sei, habe er das noch nicht gemacht.