Das sei etwa gewesen, als er gerade wieder rausgekommen sei. In welchen Zeitabständen es zu Vorfällen gekommen sei, vermochte die Privatklägerin nicht klar zu beantworten. Immer wenn Mami weggewesen sei, sagte sie (S. 14). Auf Frage nach der Tageszeit sagte die Privatklägerin, es sei viel am Abend passiert. Sie habe es einfach gehasst, wenn er es gemacht habe (S. 15). Auf Frage, wie oft ihr der Beschuldigte sein Pipi in den Mund gesteckt habe, erwiderte die Privatklägerin «viel». Wie viel wisse sie nicht, einfach viel (S. 16).