Sie wisse noch, was sie in Zürich erzählt habe. Sie habe alles gesagt, sei einfach etwas zu schüchtern gewesen, es zu sagen (S. 11). Auf Frage, ob ihr jemand gesagt habe, was sie der Polizei erzählen solle, schüttelte die Privatklägerin den Kopf. Sie sagte aber, der Beschuldigte habe zu ihr gesagt, dass sie nichts dem Mami sagen soll, sonst müsse er wieder ins Gefängnis. Darauf angesprochen sagte die Privatklägerin, das, was sie schon mal früher bei der Polizei in Bern erzählt habe, sei wirklich etwas anderes gewesen. Sie habe die Augen zu gehabt (S. 12). Danach habe er wieder angefangen, als er wieder rausgekommen sei, weil sie es nicht zweimal gesagt habe.