22 Von sich aus sagte die Privatklägerin, das Mami habe ihr schon erklärt, dass sie einfach alles nochmals sagen müsse, damit der Beschuldigten für immer im Gefängnis bleibe (Transkript, S. 4). Ihre jetzige Babysitterin sei besser als der Beschuldigte, die sitze nicht einfach nur am PC rum so wie er (S. 6 f.). Sie habe «es» nach der Einvernahme in Zürich ihrer Babysitterin und danach ihrer Mutter auf deren Fragen hin erzählt (S. 9 f.). Ihr Grosi und ihr Grossvater hätten den Beschuldigten sowieso nicht gerne gehabt (S. 10). Sie wisse noch, was sie in Zürich erzählt habe.