Wieso das Grosi das so gefragt habe, wisse sie nicht. Ihre Mutter habe ihr das eigentlich verboten (S. 52). Am 9. April 2014 wurde durch die Kantonspolizei Bern eine zweite, dieses Mal parteiöffentliche Videoeinvernahme mit der Privatklägerin durchgeführt (Video auf pag. 334, Bericht dazu auf pag. 327 ff.). In dieser Einvernahme wirkte die Privatklägerin aufgestellt. Ihre Antworten auf die Fragen fielen jeweils eher knapp aus. Von sich aus erzählte sie wenig und die Befragerin hielt ihr die Vorfälle anhand der Aussagen in der vorherigen Einvernahme jeweils vor. Vielfach wirkte die Privatklägerin auch unkonzentriert und abgelenkt.